Beratung | Antragstellung

ANTRAGSTELLUNG ALLGEMEIN


Eine Förderung ist nur auf Grund eines schriftlichen Antrags mit den entsprechenden Unterlagen möglich.

Der Förderungsantrag ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen der Förderungsrichtlinien   und des dafür bestimmten Formulars spätestens bis 17 Uhr zu den Antragsterminen  im Filminstitut/2. Loft   abzugeben.

Die Antragsformulare sind interaktiv gestaltet, d.h. sie können heruntergeladen und mit dem Acrobat Reader 10 (freeware) ausgefüllt, ausgedruckt und gespeichert werden.

Es gibt für den jeweiligen Förderungsbereich ein Antragsformular, das sowohl für die Beantragung von selektiven als auch von Referenzmitteln gilt.

Förderungsberatung: Iris Zappe-Heller 

ANTRAGSTELLUNG HERSTELLUNG


NEU: Jänner 2012
PDF-Dokument Info zur Antragstellung Herstellung  

ANTRAGSTELLUNG STOFFENTWICKLUNG


PDF-Dokument Info zur Antragstellung Stoffentwicklung