Förderung | Antragstellung
Eine Förderung ist nur auf Grund eines schriftlichen Antrags mit den entsprechenden Unterlagen möglich.
Der Förderungsantrag ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen der Förderungsrichtlinien und des dafür bestimmten Formulars spätestens bis 17 Uhr zu den Antragsterminen im Filminstitut/2. Loft abzugeben.
Die Antragsformulare sind interaktiv gestaltet, d.h. sie können heruntergeladen und mit dem Acrobat Reader 10 (freeware) ausgefüllt, ausgedruckt und gespeichert werden.
Es gibt für den jeweiligen Förderungsbereich ein Antragsformular, das sowohl für die Beantragung von selektiven als auch von Referenzmitteln gilt.
Kalkulationshilfe 2013 >>>
Info zur Antragstellung Herstellung
Info zur Antragstellung Verwertung/Kinostart
Förderungsberatung: Iris Zappe-Heller
Der Förderungsantrag ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen der Förderungsrichtlinien und des dafür bestimmten Formulars spätestens bis 17 Uhr zu den Antragsterminen im Filminstitut/2. Loft abzugeben.
Die Antragsformulare sind interaktiv gestaltet, d.h. sie können heruntergeladen und mit dem Acrobat Reader 10 (freeware) ausgefüllt, ausgedruckt und gespeichert werden.
Es gibt für den jeweiligen Förderungsbereich ein Antragsformular, das sowohl für die Beantragung von selektiven als auch von Referenzmitteln gilt.
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ANTRAGSTELLUNG HERSTELLUNG
Info zur Antragstellung Herstellung ANTRAGSTELLUNG VERWERTUNG/KINOSTART
Info zur Antragstellung Verwertung/Kinostart Förderungsberatung: Iris Zappe-Heller
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