Beratung | Antragstellung
ANTRAGSTELLUNG ALLGEMEIN
Eine Förderung ist nur auf Grund eines schriftlichen Antrags mit den entsprechenden Unterlagen möglich.
Der Förderungsantrag ist nach Maßgabe der entsprechenden Bestimmungen der Förderungsrichtlinien und des dafür bestimmten Formulars spätestens bis 17 Uhr zu den Antragsterminen im Filminstitut/2. Loft abzugeben.
Die Antragsformulare sind interaktiv gestaltet, d.h. sie können heruntergeladen und mit dem Acrobat Reader 9 (freeware) ausgefüllt, ausgedruckt und gespeichert werden.
Es gibt für den jeweiligen Förderungsbereich ein Antragsformular, das sowohl für die Beantragung von selektiven als auch von Referenzmitteln gilt.
Förderungsberatung allgemein: Iris Zappe-Heller
Förderungsberatung Stoffentwicklung: Martina Lattacher
Gemäß Punkt 9. (3) der geltenden Förderungsrichtlinien können Zusatzbehelfe wie spezielle deutschsprachige Untertitelung für Hörgeschädigte und deutschsprachige Audiodeskription für Sehbehinderte vom Filminstitut gefördert werden.
Wird die Herausbringung einer DVD oder eines vergleichbaren Datenträgers gefördert, so hat diese jedenfalls mit einer deutschsprachigen und hörbehindertengerechten Untertitelung versehen und außen entsprechend gekennzeichnet zu sein (Richtsatz / Pauschale 3.000 Euro).
Ergänzend gilt ab dem Einreichtermin 26.05.2010 für alle Anträge auf Mitfinanzierung der DVD-Herstellung, dass im Sinne der Gleichstellung von sehbehinderten und hörgeschädigten Personen im Falle einer Förderung neben der Untertitelung auch eine deutschsprachige Audiodeskription für Sehbehinderte vorzusehen und außen entsprechend zu kenntlich zu machen ist.
Diese Maßnahme kann mit einem zusätzlichen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 500 Euro gefördert werden.
ANTRAGSTELLUNG HERSTELLUNG
Für einen Antrag auf Förderung der Herstellungskosten ist die vom Filminstitut zur Verfügung gestellte Kalkulationshilfe zu verwenden. Darin sind Anforderungen, die sich aus den geltenden Richtlinien ableiten, eingearbeitet. Voreinstellungen ergeben sich aus der korrekten Eingabe im Stammdatenblatt.
Die Verwendung dieser Kalkulationshilfe setzt entsprechende Kenntnisse der zu Grunde liegenden Standardsoftware voraus, erfolgt daher auf eigenes Risiko des Anwenders und ohne Gewähr durch das Filminstitut.
Um die Funktionalität der Kalkulationshilfe sicher zu stellen, sind die Makros zu aktivieren (Extras – Makros – Sicherheitsstufe MITTEL).
Eingaben sollten grundsätzlich nur in den grau hinterlegten Feldern vorgenommen werden, andernfalls könnten Formeln überschrieben und die Hilfestellung unbrauchbar werden.
Die vorliegende Version (10_8_0) berücksichtigt die per 1. Jänner 2010 geltenden Tarife des Kollektivvertrags für Filmschaffende sowie allfällige Änderungen bei der Ermittlung der Lohnnebenkosten.
Ferner wurde den neuen Richtlinien in folgendem Punkt Rechnung getragen:
6. (2) „Gagen und Löhne sind in der Kalkulation mindestens mit den entsprechenden kollektivvertraglichen Ansätzen, höchstens jedoch 20% über den kollektivvertraglichen Mindestgagen anzuführen. In besonders gelagerten Fällen kann bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung auch bis zu 30% anerkannt werden.
Sobald kalkulierte Gagen 20% des jeweiligen Kollektivvertrags überschreiten, wird das Feld GELB hinterlegt. Diese Ansätze sind durch die Produktion zu erläutern.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Kostenstandsinformationen direkt im Blatt "Kalkulation Herstellungskosten" eingegeben werden können. Eine entsprechende Vorlage kann mit dem Gliederungssymbol "+" über der S-Spalte eingeblendet werden. Einen Überblick der Kostenstandsinformationen können Sie im Register "Zusammenfassung" ebenfalls mit dem Gliederungssymbol "+" (über der N-Spalte) einblenden. Dort befindet sich auch eine Vorlage für den Finanzierungsstand.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Für diese sowie Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mag. Werner Zappe T: 526 97 30 300 oder an Werner Zappe .
- Projektanalyse


