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Eurimages LogoEURIMAGES, 1989 als Teilabkommen des Europarates errichtet, unterstützt vor allem die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäischen Kinofilmen, die Digitalisierung von in der Herstellung geförderten Filmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum MEDIA PLUS-Programm der Europäischen Union haben.

Antragstermine – Sitzungen EURIMAGES - 2010
Mo, 07.12.2009, Sitzung: 15.03.-17.03.2010
Mo, 22.03.2010, Sitzung: 14.06.-16.06.2010
Mo, 28.06.2010, Sitzung: 29.09.-01.10.2010
Mo, 04.10.2010, Sitzung: 15.12.-17.12.2010


Zusagen 2009
 
Eurimages
TitelProduktionKoproduktionRegie
Zusage
Die WandCoop 99 Film (67%)Starhaus Film (DE, 33%)Julian Pölsler430.000
Entente Cordiale (Dok)KGP Kranzelbinder Gabriele ProductionAdelante Films (FR, 70%)Hubert Sauper220.000
Hexe Lilli - Die Reise nach MandolanDor Film (15%)Blue Eyes Fiction (DE, 70%), Steinweg (ES, 15%)Harald Sicheritz600.000
ParadiesUlrich Seidl Film (70%)Tatfilm (DE, 20%), Société Parisienne de Production (FR, 10%)Ulrich Seidl340.000
Zusagen in Euro


EURIMAGES umfasst derzeit 33 Mitgliedsländer: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.

Das Österreichische Filminstitut entsendet eine Repräsentantin zu den vier Mal jährlich stattfindenden Sitzungen. Sie präsentiert die Projekte mit österreichischer Beteiligung und stimmt gemeinsam mit den Vertretern der anderen 32 Länder über alle eingereichten Projekte ab.
Für sämtliche förderungspolitischen Maßnahmen ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) zuständig.

Förderdetails


Die Projekte müssen den geltenden bilateralen Koproduktionsabkommen oder dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen entsprechen. Der Film muss in Gemeinschaftsproduktion von mindestens zwei Produzenten aus den Mitgliedsländern hergestellt werden, wobei in der Regel der Anteil des Mehrheitspartners 80% nicht übersteigen darf und der Mindestanteil bei zweiseitigen Koproduktionen nicht unter 20%, bei mehrseitigen nicht unter 10% liegen darf. Künstlerische und technische Beteiligungen müssen gemäß dem multilateralen Filmabkommen mindestens zwischen zwei Mitgliedsländern gegeben sein. Der Regisseur/die Regisseurin muss EuropäerIn sein bzw. einen dauerhaften Wohnsitz in einem der Mitgliedsländer haben.

Die Förderung wird in Form bedingt rückzahlbarer Darlehen gewährt, die Rückzahlung beginnt mit der Verwertung des Films (Erstellung der Nullkopie) und erfolgt anteilskonform aus den Netto-Produzentenerlösen im ersten Rang.

Förderungsrichtlinien und Antragsformulare 

Förderentscheidungen 

Eurimages Projekt für Österreich der Jahre 2004 - 2007: www.filmwirtschaftsbericht.at.

Kontakt Projekte: Iris Zappe-Heller 

Kontakt förderungspolitische Maßnahmen
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Dr. Barbara Fränzen
T(+43) 1 531 20-68 80
barbara.fraenzen@bmukk.gv.at 
MMag. Brigitte Winkler-Komar
T(+43) 1 531 20-68 82
brigitte.winkler-komar@bmukk.gv.at 
www.bmukk.gv.at