Partner | Eurimages
EURIMAGES, 1989 als Teilabkommen des Europarates errichtet, unterstützt vor allem die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäischen Kinofilmen, die Digitalisierung von in der Herstellung geförderten Filmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum MEDIA PLUS-Programm der Europäischen Union haben.Antragstermine und Sitzungen EURIMAGES 2010
Mo, 28.06.2010, Sitzung: 29.09.-01.10.2010
Mo, 04.10.2010, Sitzung: 15.12.-17.12.2010
Antragstermine und Sitzungen EURIMAGES 2011
Fr, 14.01.2011, Sitzung: 08.-10.03.2011
Mi, 13.04.2011, Sitzung: 07.-10.06.2011
Mo, 29.08.2011, Sitzung: 18.-20.10.2011
Mo, 24.10.2011, Sitzung: 13.-15.12.2011
ACHTUNG - ÄNDERUNG: Zum ersten Einreichtermin 2011 müssen in allen koproduzierenden Ländern zumindest 50% der Finanzierung nachgewiesen sein!
Wir möchten auch darauf hinweisen, dass die Audits der geförderten Projekte in Zukunft stärker auf Projekte abzielen werden, die Chancen auf Rückflüsse an Eurimages versprechen.
Zusagen 2010
| Titel | Produktion | Koproduktion | Regie | Zusage |
|---|---|---|---|---|
| More than Honey | Allegro Film (27%) | Thelma Film/Ormenis Film (CH, 42%), Zero One Film (DE, 31%) | Markus Imhoof | 160.000 |
| Wonderland | Fragile Films (20%) | Akajava Films (IE, 80%) | Irina Maldea | 50.000 |
Zusagen in Euro
EURIMAGES umfasst derzeit 34 Mitgliedsländer: Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Das Österreichische Filminstitut entsendet eine Repräsentantin zu den vier Mal jährlich stattfindenden Sitzungen. Sie präsentiert die Projekte mit österreichischer Beteiligung und stimmt gemeinsam mit den Vertretern der anderen 33 Länder über alle eingereichten Projekte ab.
Für sämtliche förderungspolitischen Maßnahmen ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) zuständig.
Förderdetails
Die Projekte müssen den geltenden bilateralen Koproduktionsabkommen oder dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen entsprechen. Der Film muss in Gemeinschaftsproduktion von mindestens zwei Produzenten aus den Mitgliedsländern hergestellt werden, wobei in der Regel der Anteil des Mehrheitspartners 80% nicht übersteigen darf und der Mindestanteil bei zweiseitigen Koproduktionen nicht unter 20%, bei mehrseitigen nicht unter 10% liegen darf. Künstlerische und technische Beteiligungen müssen gemäß dem multilateralen Filmabkommen mindestens zwischen zwei Mitgliedsländern gegeben sein. Der Regisseur/die Regisseurin muss EuropäerIn sein bzw. einen dauerhaften Wohnsitz in einem der Mitgliedsländer haben.
Die Förderung wird in Form bedingt rückzahlbarer Darlehen gewährt, die Rückzahlung beginnt mit der Verwertung des Films (Erstellung der Nullkopie) und erfolgt anteilskonform aus den Netto-Produzentenerlösen im ersten Rang.
Förderungsrichtlinien und Antragsformulare
Förderentscheidungen
Eurimages Projekte für Österreich der Jahre 2004 - 2008 finden Sie gestaffelt nach Filmwirtschaftsberichten unter der Rubrik Filmförderung Europa.
Kontakt Projekte: Iris Zappe-Heller
Kontakt förderungspolitische Maßnahmen
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Dr. Barbara Fränzen
T(+43) 1 531 20-68 80
barbara.fraenzen@bmukk.gv.at
MMag. Brigitte Winkler-Komar
T(+43) 1 531 20-68 82
brigitte.winkler-komar@bmukk.gv.at
www.bmukk.gv.at

