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EURIMAGES, 1988 als Teilabkommen des Europarates errichtet, unterstützt vor allem die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäischen Kinofilmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum MEDIA PLUS-Programm der Europäischen Union haben.Antragstermine und Sitzungen EURIMAGES 2013
Montag, 22.04.2013, Sitzung: 17.-21.06.2013
EURIMAGES - A PAPERLESS AFFAIRE
EURIMAGES bekommt ein neues Einreichsystem, völlig papierlos! Ab dem Einreichtermin 22. April 2013, können Einreichungen zur Gänze online zu EURIMAGES geschickt werden. Das neue System wird ab dem 03. April 2013 auf der Eurimages Internetseite verfügbar sein.
Bitte wenden Sie sich vor einer Einreichung an iris.zappe-heller@filminstitut.at
Montag, 26.08.2013, Sitzung: 14.-17.10.2013
Freitag, 25.10.2013, Sitzung: 16.-19.12.2013 (Wien)
RICHTLINIENÄNDERUNG, gültig ab Jänner 2013
"Nach einigen sehr guten Jahren bei EURIMAGES, in denen die österreichischen Projekte sehr von dieser Förderung profitiert haben, verliefen die letzten drei Jahre weit weniger erfreulich. Es wurde kein einziges majoritär österreichisches Projekt gefördert und auch nur sehr wenige Projekte mit minoritärer Beteiligung aus Österreich. Die jährliche Beitragszahlung an EURIMAGES in Höhe einer knappen halben Mio Euro wird aus dem Budget des Österreichischen Filminstituts beglichen und unter den eingereichten Projekten verteilt. Die Zahl an Einreichungen aus Österreich ist zurückgegangen, damit sinkt natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass Geld in österreichische Projekte zurückfließt.
Bitte nehmen Sie möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn Sie an der Vorbereitung einer europäischen Koproduktion arbeiten, um die Möglichkeit einer Einreichung auszuloten!"
Mag.a Iris Zappe-Heller, November 2012
Die Einreichbedingungen von EURIMAGES wurden etwas erleichtert, die Änderungen an den Richtlinien treten mit 01.01.2013 in Kraft:
- Sprache des Drehbuchs: Das Drehbuch muss in der Drehsprache und in englischer Übersetzung eingereicht werden. Eine französische Fassung ist nicht zwingend notwendig, aber von Vorteil.
- Kein Treatment mehr: Es ist nicht mehr erforderlich, ein Treatment und eine Beschreibung der Charaktere beizulegen!
- Länge der Synopsis: Die Synopsis kann etwas ausführlicher als bisher ausfallen (bis zu 3 Seiten) und muss wie gehabt auf Englisch und Französisch vorgelegt werden.
- Zurückziehen eines Projekts: Ein eingereichtes Projekt kann bis spätestens 31 Tage vor der Sitzung zurückgezogen werden. Wird es danach zurückgezogen, kann keine Wiedervorlage erfolgen.
- Maximale Fördersumme: Als maximaler Förderungsbeitrag von EURIMAGES bleiben 17% des Gesamtherstellungsbudgets, der Plafonds wurde jedoch auf € 500.000 gesenkt.
EURIMAGES umfasst derzeit 36 Mitgliedsländer: Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn und Zypern.
Das Österreichische Filminstitut entsendet eine/n Repräsentanten/in zu den vier Mal jährlich stattfindenden Sitzungen. Er/Sie präsentiert die Projekte mit österreichischer Beteiligung und stimmt gemeinsam mit den Vertretern der anderen 35 Länder über alle eingereichten Projekte ab.
Für sämtliche förderungspolitischen Maßnahmen ist das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) zuständig.
Förderdetails
- Die Projekte müssen den geltenden bilateralen Koproduktionsabkommen oder dem Europäischen Übereinkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen entsprechen.
- Der Film muss in Gemeinschaftsproduktion von mindestens zwei Produzenten aus den Mitgliedsländern hergestellt werden, wobei in der Regel der Anteil des Mehrheitspartners 80% nicht übersteigen darf und der Mindestanteil bei zweiseitigen Koproduktionen nicht unter 20%, bei mehrseitigen nicht unter 10% liegen darf.
- Künstlerische und technische Beteiligungen müssen gemäß dem multilateralen Filmabkommen mindestens zwischen zwei Mitgliedsländern gegeben sein.
- Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen in jedem beteiligten Land bereits 50% der Finanzierung nachgewiesen sein.
- Der Regisseur/die Regisseurin muss EuropäerIn sein bzw. einen dauerhaften Wohnsitz in einem der Mitgliedsländer haben.
Die Förderung wird in Form bedingt rückzahlbarer Darlehen gewährt, die Rückzahlung beginnt mit der Verwertung des Films (Erstellung der Nullkopie) und erfolgt anteilskonform aus den Netto-Produzentenerlösen im ersten Rang.
Förderungsrichtlinien und Antragsformulare
Förderentscheidungen
Eurimages Projekte für Österreich der Jahre 2004 - 2010 finden Sie auf www.filmwirtschaftsbericht.at :
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Kontakt Projekte: Iris Zappe-Heller
Kontakt förderungspolitische Maßnahmen
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Dr. Barbara Fränzen
T(+43) 1 531 20 68 80
barbara.fraenzen@bmukk.gv.at
MMag. Brigitte Winkler-Komar
T(+43) 1 531 20 68 82
brigitte.winkler-komar@bmukk.gv.at
www.bmukk.gv.at

