Partner | ORF Film/Fernseh-Abkommen
Zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen wurde erstmals 1981 zwischen dem Österreichischen Filminstitut und dem Österreichischen Rundfunk das Film/Fernseh-Abkommen abgeschlossen. Ziel der Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern ist es, zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen, insbesondere zur Herstellung österreichischer Filme beizutragen. Die Anträge haben den Voraussetzungen des Filmförderungsgesetzes und des ORF-Gesetzes entsprechen.
Voraussetzung für eine Mitfinanzierung aus Abkommensmitteln ist eine Förderungszusage des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der "Innovations- und Nachwuchsfinanzierung" einer anderen öffentlichen Filmförderstelle. Filme, die speziell und typisch zur Fernsehausstrahlung und nicht zur Auswertung im Kino geeignet erscheinen, sind nicht Gegenstand der Finanzierung.
Antragstermine
Pressetext ORF 3. Sitzung 2010 (
PDF-Dokument, 42,14 kB)Pressetext ORF 2. Sitzung 2010 (
PDF-Dokument, 25,60 kB)Pressetext ORF 1. Sitzung 2010 (
PDF-Dokument, 32,41 kB)Zusagen des ORF Film/Fernseh-Abkommens 2004 - 2008
