Partner | ORF Film/Fernseh-Abkommen

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Durch das Film/Fernseh-Abkommen 2011 unterstützt der ORF die Produktion österreichischer Kinofilme und stellt dafür bis Ende 2013 jährlich acht Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird eine seit 1981 existierende, erfolgreiche Kooperation zwischen dem ORF und dem Österreichischen Filminstitut fortgesetzt.  
Entscheidungen über die Mittelvergabe werden von der Gemeinsamen Kommission des Film/Fernseh-Abkommens getroffen, die mit je drei Vertretern des ORF und des Österreichischen Filminstituts besetzt ist. Anträge müssen beim Österreichischen Filminstitut eingereicht werden und haben dem Filmförderungsgesetz und dem ORF-Gesetz zu entsprechen. Vom ORF werden Projekte ko-finanziert, für die es schon Förderzusagen des Österreichischen Filminstituts bzw. im Rahmen der Innovations- und Nachwuchsförderung einer anderen österreichischen Filmförderstelle gibt.

Rund 10% der jährlichen Mittel sind für Innovations- und Nachwuchsprojekte vorgesehen - wobei der ORF Anteil nicht höher sein darf als das Doppelte der ersten Förderstelle und den Betrag von 100.000 Euro nicht überschreiten soll. Der ORF ist berechtigt, Kinofilme des Film/Fernseh-Abkommens nach Ablauf der Kinoschutzfrist) für das Gebiet Österreich inkl. Südtirol innerhalb einer Lizenzzeit von üblicherweise sieben Jahren beliebig oft fernsehmäßig zu nutzen.


Antragstermine 2012
Dienstag, 24. Jänner 2012
Sitzung der "Gemeinsamen Kommission": 12. April 2012

Dienstag, 17. April 2012
Sitzung der "Gemeinsamen Kommission": 14. Juni  2012*

Dienstag, 3. Juli 2012
Sitzung der "Gemeinsamen Kommission": 27. September 2012*

Dienstag, 9. Oktober 2012
Sitzung der "Gemeinsamen Kommission": 6. Dezember 2012*

* Änderungen vorbehalten


PDF-Dokument Antragsformular Film/Fernseh-Abkommen  

Zusagen des ORF Film/Fernseh-Abkommens 2004 - 2010