Beratung | Referenzfilmförderung

Aufgrund eines erfolgreichen, den Förderungsvoraussetzungen entsprechenden Kinofilms (Referenzfilm) fördert das Filminstitut die Herstellung und Entwicklung eines neuen Films in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse (Referenzmittel). Voraussetzung ist, dass der Referenfilm mindestens 40.000 Referenzpunkte erreicht hat.

Die Referenzpunkte werden aus dem ZuschauerInnenerfolg im Inland sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt (siehe Festivalliste).

Details zur Referenzfilmförderung entnehmen Sie bitte den Förderungsrichtlinien S.9 f.  

Der Aufsichtsrat hat in der letzten Sitzung des Jahres 2011 mit Wirksamkeit Jänner 2012 eine Richtlinienänderung beschlossen.

Im folgenden die neu formulierten Punkte:

Punkt 7. (1) 2. Absatz lautet NEU wie folgt:
"Die Referenzmittel sind grundsätzlich für die Herstellung eines neuen, noch nicht fertig gestellten Films zu verwenden. Bis zu maximal EUR 80.000 können davon für Stoff- und Projektentwicklungen sowie sämtliche Maßnahmen der Verwertung frei verwendet werden. Ein Film gilt dann als fertiggestellt, wenn eine erste öffentliche und kommerzielle Aufführung oder Wiedergabe bereits stattgefunden hat oder ein Verzicht auf einen Kinostart erfolgt ist. Der Aufsichtsrat kann auf begründeten Antrag genehmigen, dass bei vom Filminstitut in der Herstellung geförderten Filmen ausnahmsweise Referenzmittel zur Abdeckung hinzugekommener Mehrkosten des betreffenden Films verwendet werden dürfen, obwohl dieser schon fertiggestellt wurde. Eine solche Genehmigung setzt voraus, dass trotz der Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt die Ereignisse, die die Mehrkosten auslösten, nicht vorhersehbar und nicht abwendbar waren oder Fälle höherer Gewalt darstellten. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Ausnahmegenehmigung besteht nicht."

Punkt 7. (10) letzter Satz lautet NEU wie folgt:
"Der Antrag auf Bindung von Referenzmitteln hat jedenfalls spätestens bis 15. Jänner des Jahres, in dem der Abruf geplant ist, zu erfolgen."

Jänner 2012

Die aktualisierte Liste der "offenen Referenzmittel" wird demnächst online gestellt.